Psychiater in Krefeld

Kostenübernahme

Ich behandle Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Höhe des Honorars variiert je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand und wird im Regelfall von mir mit dem 2,3-fachen Satz berechnet. Bei besonderen Umständen berechne ich den 3,5-fachen Satz. Diese besonderen Umstände können z.B. vorliegen bei Kriseninterventionen, Expositionsbehandlungen oder Überziehung der Sitzungsdauer.

Die Besonderheiten werden von mir in der Liquidation begründet.

Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag übernehmen manche privaten Versicherungen und/oder die Beihilfe die Kosten nur teilweise. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.

Psychiatrische Behandlungen

Die Kosten für psychiatrische Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen in der Regel komplett übernommen.
Hier muss die Behandlung vorher NICHT genehmigt werden.

Psychotherapeutische Behandlungen

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind:
Ich bitte Sie, vor der ersten Sitzung bei der Beihilfestelle den „Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie“ anzufordern. Dies kann auch telefonisch erfolgen.

Die ersten 5 probatorischen Sitzungen werden erstattet. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den Beihilfestellen erst nach positiver Entscheidung eines von der Beihilfe beauftragten Gutachters für 60 Sitzungen anteilig übernommen

Darüber hinaus notwendige Sitzungen müssen erneut beantragt und gutachterlich genehmigt werden

Wenn Sie privat krankenversichert sind:

Jede private Krankenversicherung hat ihre eigenen Bedingungen, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Bitte erkundigen Sie sich daher VOR der ersten Sitzung, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt und was dafür notwendig ist.

Sie können bei Ihrer Krankenversicherung telefonisch oder schriftlich einen formlosen Antrag auf Bewilligung und Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung stellen.

Zur Orientierung habe ich einige Fragen zusammengestellt, die Ihnen beim Anruf oder Schreiben an die private Krankenversicherung  nützlich sein könnten:

  • Ist im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?
  • Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen oder gibt es anteilige Kosten für mich?
  • Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt
  • Bei beihilfeberechtigten Patienten: Schließt sich die private Krankenversicherung dem Gutachten der Beihilfestelle an?

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kostenerstattung für die ersten 5 probatorischen Sitzungen. Die Behandlungskosten jenseits der probatorischen Sitzungen werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel erst nach Genehmigung erstattet.

Manche Krankenversicherungen erstatten pauschal ohne vorherige Genehmigung 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr, die meisten privaten Krankenversicherungen schließen sich üblicherweise der Entscheidung des Beihilfegutachters an, wieder andere nutzen ein eigenes Gutachterverfahren.

Wenn Sie Selbstzahler*in sind:

Hierbei entfallen sämtliche Anträge.

Bei psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung richtet sich auch hier die Honorierung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Für Patienten kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen (z.B. wenn eine Verbeamtung geplant ist oder, wenn spezielle Versicherungen abgeschlossen werden sollen), da dann die Diagnose und die Erkrankung nicht aktenkundig werden. Sie bleiben anonym. Psychische Diagnosen können hier zur Ablehnung führen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind:

Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten leider nicht. 

Sie können aber gerne als Selbstzahler*in zu mir kommen.


Kosten Supervision und Coaching

Bei Supervision und Coaching werden die Kosten von der Krankenkasse oder Beihilfestelle nicht übernommen. In bestimmten Fällen werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen. Meistens können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Der Preis für Supervision und Coaching berechnet sich individuell je nach Art, Umfang und Ort der Leistungen.

Psychotherapie Krefeld

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich, dass Sie mir dies spätestens 48 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch oder per SMS mitteilen.

Das Wochenende zählt dabei nicht mit, eine Absage für Montag muß daher am Donnerstag erfolgen, eine Absage für Dienstag am Freitag.

Vereinbarte Termine werden für Sie fest reserviert und können bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden.

Für meinen Verdienstausfall bei verspäteter Absage berechne ich ein Ausfallhonorar von 80 €, das von den Kostenträgern nicht erstattet wird.

Ich bitte Sie daher, mir die Terminabsage rechtzeitig mitzuteilen.
Vielen Dank!